Online Fachkundelehrgang: Arbeiten mit KMF (TRGS 521), Blei (TRGS 505), in kontaminierten Bereichen Gebäudesanierung (TRGS524), PAK (TRGS551) sowie Brandschadensanierung nach GefStoffV und BioStoffV (Schimmel, Kot und Co.)
Wer ist die Zielgruppe?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren), Sicherheitsingenieure, Bauleiter, Bauingenieure, Handwerker, Entsorger, Architekten, weitere, die mit:
künstlichen Mineralfasern (ASI-Arbeiten, TRGS521),
inkl. PFAS, dies wird 2022/2023 noch verboten werden
Blei (neue TRGS 505)
in kontaminierten Bereichen (A+S Koordinator, TRGS 521),
mit Kot, Schimmelpilzen oder sonstigen biologischen Gefährdungen (DGUV Information 201-028 und DGUV Information 201-031)
und mit PAKs oder Teer (Brandschadensanierung, TRGS 551) sowie nach VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ arbeiten.
Warum überhaupt?
Bei Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521 ist die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen notwendig. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist nach der TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) und nach DGUV Regel 101-004 ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen sicherzustellen. Die Beurteilung und die Schutzmaßnahmen sind vom A+S Koordinator zu ermitteln.
Die wichtigsten Schadstoffe sind u.a.: künstliche Mineralwolle: Blei; Formaldehyd und Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan, DDT; polychlorierte Biphenyle PCB; PAK polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelpilze, Taubenkot ect. ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. A+S Koordinator ist der Arbeits- und Sicherheit Koordinator.
Ihr Nutzen
Sie können in allen kontaminierten Bereichen als ASI und A+S-Koordinator bestellt werden.
Rechtliche / normative Grundlagen
Gefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
TRGS 505 Blei
DGUV Information 201-028 Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
DGUV Information 201-031 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot
DGUV 101-004 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung
TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
VdS 2217a Umgang mit kalten Brandstellen, Informationsblatt für Wohnungsinhaber, Mieter und Hausverwalter
Inhalte u.a 64 UEs:
- Einführung und Rechtsgrundlage der Schadstoffe und weitere Gefahrstoffe beim Bauen im Bestand
- Gefahr- und Biostoffe inkl. Beispiele und Übungen
- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
- TRGS 505 Blei
- TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
- Allgemeine Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen Anlage 2 A
- Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen Anlage 2 B
- DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche
- Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Brandschadensanierung
- Schimmelpilz, Biogefährdungen, Kot und Co.
- VdS 3154 Merkblatt Fäkalwasserschäden
Was müssen Sie mitbringen?
Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung sowie Erfahrung auf Baustellen und ein Grundwissen im Arbeitsschutz
Abschluss
Vier Fachkundekundelehrgang-Zertifikate nach:- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
- TRGS 505 Blei
- TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und Gebäudeschadstoffe (Anlage 2 A und Anlage 2 B) inkl. PAK und Brandschadensanierung
- Gebäudesanierung nach BioStoffV (Schimmel, Kot und Co.). Fachkunde zur Sanierung von Schimmelpilzschäden im Innenraum
Benötige ich noch zusätzlich einen Kurs nach DGUV Regel 101-004 (BGR128)?
Durch den absolvierten Kurs werden die Anforderungen an die Fachkunden i.S.d. der TRGS 524 (s. Anlage 2A und 2B TRGS 524) erfüllt, ein weiterer Kurs nach DGUV Regel 101-004 (BGR128) ist nicht notwendig.
Der Zugang ist 12 Monate lang gültig. Der Kurs ist innerhalb der genannten Zeit erfolgreich abzuschließen.
Nach Eingang der Bezahlung Ihres Kaufs sind die unten aufgeführten Inhalte verfügbar. Über den Button "Vorschau" erhalten Sie vorab einen Einblick in eine Lektion.
Kurse nach TRGS 519 für Asbest dürfen wir nicht online anbieten, wir empfehlen aber als Präsenzveranstaltung folgenden Anbieter: https://lfs-schadstoffe.com/.