Sachkundenachweis NRW
Dein Nachweis für die Behörde.
Du lebst in NRW und hast einen Hund, der schwerer als 20 kg ist und oder größer als 40 cm, oder einen Hund "bestimmter Rasse" - dann musst du deiner Wohnortbehörde einen Sachkundenachweis für Hundehalter nach dem Landeshundegesetz (LHundG) vorlegen.
Der Nachweis umfasst eine theoretische Prüfung, die du bei einem Tierarzt oder bei einem anerkannten Sachverständigen ablegen kannst.
Als Sachverständige für das LHundG NRW darf ich dich prüfen.
Bereit? Sei willkommen und lass uns loslegen!
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Der Termin findet in 51789 Lindlar statt!
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Sachkundenachweis NRW
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Linder Straße 27, 51789, Lindlar, Germany (Sachkundenachweis NRW)