Zwischen Beratung und Behandlung – Rechtliche Grenzen für Coaches, Wellnessanbieter, Präventologen oder freie Gesundheitsberufe
Was dürfen sie tun, was dürfen sie sagen?
10.09.2026 20:00 Uhr OnlineSerie Recht & Medizin
RA Anette Oberhauser - Fachanwältin für Medizinrecht
Zwischen Wellness, Coaching und Prävention verschwimmen die Grenzen zur Heilkunde oft – mit rechtlichen Risiken. Viele selbstständig Tätige fragen sich: Was darf ich meinen Kundinnen und Kunden anbieten? Welche Begriffe darf ich verwenden, ohne gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen?
Wo endet Coaching, wo beginnt Heilkunde? Welche Werbeaussagen sind erlaubt, und wie können Angebote rechtssicher formuliert werden?
Diesen Fragen widmet sich Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser, Fachanwältin für Medizinrecht, in ihrem praxisorientierten Vortrag. Sie zeigt, wie Gesundheitsanbieter Klarheit und Rechtssicherheit gewinnen – damit Freiraum für gute Arbeit bleibt.
Ein wertvoller Abend für Coaches, Wellnesseinrichtungen und alle, die gesundheitsnah arbeiten, ohne dabei die Heilkunde auszuüben.
Bist Du dabei?
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