▶ Baubeschreibungen
Rechtliche Grundlage (§ 650k BGB)
  • Die Baubeschreibung ist vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
  • Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrages (abweichendes darf vereinbart werden).
  • Unvollständige oder unklare Baubeschreibungen gehen zulasten des Bauträgers.
  • Wenn Zeitpunkt der Fertigstellung oder Dauer nicht im Vertrag steht, gelten die Daten der Baubeschreibung.

Funktion der Baubeschreibung
  • Kontrollmöglichkeit für den Bauherren
  • Absicherung gegen Mehrkosten
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Alternative Bezeichnungen für die Baubebeschreibung
  • Leistungsbeschreibung
  • Bauleistungsbeschreibung

Konkrete Inhalte einer beispielhaften Baubebeschreibung
  • Gebäudedaten
    • allgemeine Beschreibung
    • Nutzungsangaben
    • Haustyp
    • Bauweise
    • Raum- und Flächenangaben
    • Ansichten
    • Grundrisse und Schnitte
    • Angaben zum Brandschutz
    • Angaben zum Energiestandard
    • Angaben zum Schallschutz
    • Angaben zu weiteren Installationen
  • Beschreibung der Bauleistung
    • Vorarbeiten
    • Leistungen
    • Bauleitung
    • Zeitgleiche Arbeiten
  • Örtliche Beschreibung
    • Verkehrssicherung
    • Wasser
    • Bauablauf
    • Bauteile
    • Abfälle
    • Sicherungsmaßnahmen
    • Prüfungen
  • Beschreibung der Ausführung
    • Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
    • Vom Auftragnehmer zu beschaffen
  • Ausführungsunterlagen
  • Vertragsbedingungen
    • Vertragspartner
    • Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Dauer

Ein gute Baubeschreibung weist u.a. folgende Merkmale auf
  • Klar formuliert
  • Ausführlich
  • Begriffe werden erklärt

Anspruch auf die Baubeschreibung haben
  • Bauamt
  • Künftige Eigentümer
  • Baufinanzierer

Bauantrag
  • Ist Voraussetzung für die Baugenehmigung
  • Nicht für jeden Bau nötig
  • Die Regelungen weichen in jedem Bundesland ab
  • Zur Klärung kann eine Bauvoranfrage beim Bauamt gestellt werden
  • In der Regel benötigen Gebäude kleiner als 30 qm in denen sich keinen Personen dauerhaft aufhalten keine Baugenehmigung (z.B. Gartenschuppen)
  • Andererseits ist für kleinere Gebäude ein Bauantrag nötig, wenn diese kommerzielle genutzt werden
  • Für Bauantrag und Baugenehmigung sind Kosten von rund 0,5% der Baukosten zu erwarten
  • Bescheide des Bauamtes zum Bauantrag haben eine Einspruchsfrist von 1 Monat

Bedeutung für das Gemeinschaftseigentum
  • Baugenehmigung hat verbindliche Wirkung auf das Gemeinschaftseigentum
  • Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum bedürfen eine Baugenehmigung (und daher vorausgehend einen Bauantrag)