▶ BaubeschreibungenRechtliche Grundlage (§ 650k BGB)
- Die Baubeschreibung ist vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
- Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrages (abweichendes darf vereinbart werden).
- Unvollständige oder unklare Baubeschreibungen gehen zulasten des Bauträgers.
- Wenn Zeitpunkt der Fertigstellung oder Dauer nicht im Vertrag steht, gelten die Daten der Baubeschreibung.
Funktion der Baubeschreibung- Kontrollmöglichkeit für den Bauherren
- Absicherung gegen Mehrkosten
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Alternative Bezeichnungen für die Baubebeschreibung- Leistungsbeschreibung
- Bauleistungsbeschreibung
Konkrete Inhalte einer beispielhaften Baubebeschreibung- Gebäudedaten
- allgemeine Beschreibung
- Nutzungsangaben
- Haustyp
- Bauweise
- Raum- und Flächenangaben
- Ansichten
- Grundrisse und Schnitte
- Angaben zum Brandschutz
- Angaben zum Energiestandard
- Angaben zum Schallschutz
- Angaben zu weiteren Installationen
- Beschreibung der Bauleistung
- Vorarbeiten
- Leistungen
- Bauleitung
- Zeitgleiche Arbeiten
- Örtliche Beschreibung
- Verkehrssicherung
- Wasser
- Bauablauf
- Bauteile
- Abfälle
- Sicherungsmaßnahmen
- Prüfungen
- Beschreibung der Ausführung
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
- Vom Auftragnehmer zu beschaffen
- Ausführungsunterlagen
- Vertragsbedingungen
- Vertragspartner
- Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Dauer
Ein gute Baubeschreibung weist u.a. folgende Merkmale auf- Klar formuliert
- Ausführlich
- Begriffe werden erklärt
Anspruch auf die Baubeschreibung haben- Bauamt
- Künftige Eigentümer
- Baufinanzierer
Bauantrag- Ist Voraussetzung für die Baugenehmigung
- Nicht für jeden Bau nötig
- Die Regelungen weichen in jedem Bundesland ab
- Zur Klärung kann eine Bauvoranfrage beim Bauamt gestellt werden
- In der Regel benötigen Gebäude kleiner als 30 qm in denen sich keinen Personen dauerhaft aufhalten keine Baugenehmigung (z.B. Gartenschuppen)
- Andererseits ist für kleinere Gebäude ein Bauantrag nötig, wenn diese kommerzielle genutzt werden
- Für Bauantrag und Baugenehmigung sind Kosten von rund 0,5% der Baukosten zu erwarten
- Bescheide des Bauamtes zum Bauantrag haben eine Einspruchsfrist von 1 Monat
Bedeutung für das Gemeinschaftseigentum- Baugenehmigung hat verbindliche Wirkung auf das Gemeinschaftseigentum
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum bedürfen eine Baugenehmigung (und daher vorausgehend einen Bauantrag)