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Mitarbeiter-Datenschutz-Schulung

Sehr gerne kann ich Ihre Mitarbeiter im Datenschutz schulen.

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:


1. Voraufgezeichnete Onlineschulung 

inkl. Handout, Wissensüberprüfung durch ein Quiz sowie automatisierte Ausstellung personalisierter Teilnahmebescheinigungen.

🔹 Flexibel & ortsunabhängig – Mitarbeitende können die Schulung jederzeit und von überall aus absolvieren.

🔹 Zeitsparend & effizient – Keine Anreise, keine Raumplanung, keine Terminabsprachen

🔹 Keine Ausfallzeiten ganzer Teams – Anders als bei Präsenzschulungen müssen nicht ganze Abteilungen gleichzeitig geschult werden. Mitarbeitende können zeitversetzt teilnehmen – so bleibt der Betrieb reibungslos aufrechterhalten.

🔹 Geringere Fehlraten – Individuelle Zeiteinteilung ermöglicht es, krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle zu umgehen. Alle Mitarbeitenden können die Schulung in ihrem eigenen Tempo nachholen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://myablefy.com/s/karinsteffens/mitarbeiterschulung-datenschutz-lizenzen




2. Onlineschulung – Live und individuell für Ihr Unternehmen

Ich schule individuell Ihr Team. Mit Beispielen, welche sich direkt auf Ihr Unternehmen/Ihre Branche beziehen. Die Teilnehmenden haben so auch die Möglichkeit live am Ende des Vortrags Fragen zu stellen. Inklusive Handout und Ausstellung personalisierter Teilnahmebescheinigungen.

Neben dem reinen Vortrag kann auch eine Q&A-Session zum Ende des Vortrags mit dazugebucht werden.

Preis auf Anfrage

(Abhängig von Format online/offline, Dauer, Grad der Individualisierung, Erstellung Handout, Teilnehmerzahl,  Teilnehmerzertifikate)

Schreiben Sie mir dazu sehr gerne eine E-Mail an mail@karinsteffens.de
oder lassen Sie uns gerne im Rahmen eines Virtuellen Kaffees miteinander sprechen: https://karinsteffens.de/termin-vereinbaren/. Das Vorgespräch ist kostenlos.




Sie haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten 

Sollten Sie einen bestellten Datenschutzbeauftragten im Unternehmen haben, ist dies kein Problem. 
Die Datenschutzschulung muss nicht zwingend von dem von ihnen benannten Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden, sondern kann auch von externen Experten mit entsprechendem Fachwissen übernommen werden. Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Durchführung der Schulungen zu überwachen, nicht aber, sie zwingend selbst zu leiten. Die DSGVO betont, dass der Verantwortliche (in der Regel der Arbeitgeber) dafür sorgt, dass die Mitarbeiter regelmäßig in Datenschutzfragen geschult werden. Dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens kann der Nachweis über die Schulung (z.B. Teilnahmebescheinigungen und Inhalte der Schulung) übermittelt werden. Sprechen Sie dies einfach mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab – manch einer ist sehr froh, wenn ihm die Schulung abgenommen wird, da ihm dazu ggf. die Kapazitäten oder die Freude an der Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen fehlen. 

Karin Steffens - Datenschutz aus Leidenschaft
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