Laserschutzbeauftragtenkurs nach OStrV §5 – Sicherheit im Umgang mit Lasertechnologie
Der Laserschutzbeauftragtenkurs nach OStrV §5 vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse für den sicheren Umgang mit Lasersystemen in kosmetischen, medizinischen und technischen Anwendungen. Gemäß der Optischen Strahlungsverordnung (OStrV) §5 ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für Unternehmen, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 verwenden, gesetzlich vorgeschrieben.

Kursinhalte:

✅ Physikalische Grundlagen der Laserstrahlung
✅ Biologische Wirkungen auf Haut und Augen
✅ Gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen
✅ Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
✅ Verantwortung und Pflichten des Laserschutzbeauftragten

Für wen ist der Kurs geeignet?

  • Kosmetiker:innen und Fachkräfte, die Laser für ästhetische Behandlungen nutzen
  • Medizinisches Fachpersonal in der Lasertherapie
  • Techniker:innen und Anwender:innen von Hochleistungslasersystemen
  • Unternehmen, die Lasersysteme in ihrem Betrieb einsetzen
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein zertifiziertes Laserschutzbeauftragten-Zeugnis, das Ihre Fachkenntnisse gemäß den gesetzlichen Anforderungen nachweist.
Sichern Sie sich Ihren Platz und werden Sie Laserschutzbeauftragte:r – für mehr Sicherheit im Umgang mit Laseranwendungen!

Course plan

Laserschutzbeauftragtenkurs nach OStrV §5
Primer
Quiz
Laserschutz Block 1
Quiz
Laserschutz Block 2
Quiz
Laserschutz Block 3
Quiz
Laserschutz Block 4
Quiz
Prüfung
Quiz