Wappenträgerprüfung
Sie können die Wappenträgerprüfung erst ablegen, wenn Sie bereits die Bodenarbeits-/Longierprüfung abgelegt haben. Erst wenn Sie vomjenigen, der Sie empfohlen hat, dem Runden Tisch des Jahres vorgestellt wurden, werden Sie Mitglied der Ritterschaft.
Ein Wappenträger darf am Runden Tisch sprechen und abstimmen. Wappenträger werden auf der Website genannt, mit einer Peitschendekoration einschließlich Goldringen.
Ein Wappenträger muss sich nach der 5-Jahres-Regel auf dem Laufenden halten. Dies bedeutet, dass innerhalb von fünf Jahren nach der Prüfung und danach in fünfjährigen Intervallen der Wappenträger in der Lage sein sollte, die Ritterprüfung oder eine Ringprüfung abzulegen. Andernfalls muss er/sie die Wappenträgerprüfung wiederholen, um Wappenträger zu bleiben. Wenn er/sie sich in dieser Zeit nicht aktualisieren kann, bleibt er/sie Mitglied der Ritterschaft ohne Stimmrecht. Wenn die Prüfung vom Wappenträger nicht abgelegt werden kann, kann er/sie beim Runden Tisch des Jahres, in dem die Prüfung hätte stattfinden sollen, um Dispensation bitten.
Das Pferd, das an der Prüfung teilnimmt, muss mindestens 7 Jahre alt sein. Die Prüfung ist eine Prüfung über den Sitz als primäre Hilfe. Alle anderen verwendeten Hilfen sind sekundäre Hilfen, die dem Sitz untergeordnet sind.
Die Wappenträgerprüfung muss mit vier Zügeln geritten werden, drei in der äußeren Hand und einer in der inneren Hand oder alle Zügel in der äußeren Hand. Die folgenden Zäumungskombinationen sind während der Wappenträgerprüfung erlaubt:
- Vier Zügel am Kappzaum oder Cavemore (zwei am Nasenriemen, zwei am Kinnstück befestigt)
- Vier Zügel an der Kandare (zwei auf Höhe des Mundstücks, zwei an den Schenkeln befestigt)
- Zwei Zügel am Kappzaum, zwei Zügel an der Kandare
- Zwei Zügel am Kappzaum, zwei Zügel an der Wassertrense
- Zwei Zügel am Kappzaum, ein Halsring
- Zwei Zügel an der Wassertrense, ein Halsring Wenn Sie in einer anderen Zäumungskombination reiten möchten, dürfen Sie den Richter um Dispensation bitten. Es liegt im Ermessen des Richters, dies zu gewähren oder nicht.
Alle Übungen sollten mit ausreichendem Abstand zur Wand gezeigt werden, damit der Richter sehen kann, dass das Pferd ausschließlich durch die Hilfen des Reiters geformt wird.
Die Wappenträgerprüfung ist eine Prüfung über die Hilfen in der folgenden Choreografie:
- Halt auf der Mittellinie, Begrüßung des Richters
- Im Stand Schulterherein nach links, Schulhalt im Kruppeherein
- Im Stand Schulterherein nach rechts, Schulhalt im Kruppeherein
- Vorwärts im Schritt auf der Mittellinie, am Ende nach rechts
- Diagonale: Vorwärts abwärts, Biegung nach rechts, bei X Biegung wechseln
- Kurze Seite: Versammlung in Linksstellung
- Nächste Diagonale: Vorwärts abwärts, Biegung nach links, bei X Biegung wechseln
- Kurze Seite: Versammlung in Rechtsstellung
- Nächste lange Seite: Kruppeherein vorwärts, Versammlung, vorwärts, am Ende das Pferd gerade richten
- Nächste lange Seite: Schulterherein vorwärts, Versammlung, vorwärts, am Ende das Pferd gerade richten
- Nächste lange Seite: Einige Schritte Schulterherein, dann Travers auf die Mittellinie, Versammlung, halbe Pirouette, vorwärts, Travers zurück, Versammlung, Renvers durch die Ecke
- Kurze Seite: Halt, leichter Schulhalt. Pferd umbiegen, leichter Schulhalt
- Nächste lange Seite: Kruppeherein vorwärts, Versammlung, vorwärts, am Ende das Pferd gerade richten
- Nächste lange Seite: Schulterherein vorwärts, Versammlung, vorwärts, am Ende das Pferd gerade richten
- Nächste lange Seite: Einige Schritte Schulterherein, vorwärts, Travers auf die Mittellinie, Versammlung, halbe Pirouette, vorwärts, Travers zurück, Versammlung, Renvers durch die Ecke
- Kurze Seite: Halt, leichter Schulhalt. Pferd umbiegen, leichter Schulhalt
- Schritte 4-11 und 13-15 im Trab
- Zirkel im Trab, bei X Übergang zum Galopp, bei X Übergang zum Trab
- Wechsel durch den Zirkel
- Zirkel im Trab, bei X Übergang zum Galopp, bei X Übergang zum Trab
- Bei X auf die Mittellinie, Halt, Begrüßung des Richters