Der "Hundeführerschein"
NEU: Ab 01.07.2026 müssen auch Bremer Hundehalter:innen eine Sachkundeprüfung ablegen.
Rolf C. Franck ist als Prüfer zur Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß § 3 Abs. 3 NHundG sowie nach dem BremHundeG anerkannt. Niedersachsen: Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt seit 2013 von Neuhundehalter:innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfer:innen durchgeführt wird.
Außerdem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Microchip mit individueller Kennnummer eindeutig gekennzeichnet und im zentralen Register (klick!) gemeldet sein. Für jeden Hund muss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.
Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die aus einem Fragenkatalog des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden. Für die Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung, Die Prüfung umfasst sieben Themenbereiche, aus jedem Teilbereich müssen mindestens vier Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet werden.Die praktische Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling die nötigen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund auch praktisch anwenden kann. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund absolviert werden. Die Prüfung findet mindestens an zwei unterschiedlichen Orten (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich, z.B. Grünanlage mit der Möglichkeit zum Freilauf) über einen Zeitraum von 60 Minuten statt. Es dürfen beliebig Hör- und Sichtzeichen verwendet und der Hund darf belohnt werden. Die Prüfung bestanden hat der Prüfling, wenn er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann. Nicht bestanden hat er, wenn er sich z.B. unangemessen verhält, den Hund nicht unter Kontrolle hat, von elf Prüfungssituationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert. Geprüft werden:
– Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren, Pfoten)
– Kontrolliertes Gehen an der Leine
– Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib
– Kommen auf Ruf
– Begegnung mit z.B. Joggern, Skatern…
– Begegnung mit anderen Personen, z.B. Spaziergängern, Menschengruppe…
– Begegnung mit anderen Hunden – Gehen an stärker befahrener Straße
– Überqueren einer stärker befahrenen Straße
– Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen…
– Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe
Bremen:Ab Juli 2026 ist in Bremen für jeden einzelnen Hund ein Hundeführerschein erforderlich, der nach dem 01.07.26 erworben wird. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor der Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, der zu prüfende Hund muss mindestens 12 Monate alt sein. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden. Auch Bremer Hunde müssen mit einem Microchip eindeutig gekennzeichnet sein und über die Portale von Findefix oder Tasso registriert werden. Der Nachweis über den bestandenen Hundeführerschein muss beim Hundespaziergang analog oder digital mitgeführt werden.Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen zu 5 Themenbereichen, die innerhalb von 45 Minuten beantwortet werden müssen. Aus jedem Themenbereich müssen mindestens 4 von 7 Fragen richtig beantwortet werden und im Gesamtergebnis mindestens 26 der 35 Fragen zum Bestehen.Die praktische Prüfung beinhaltet die gleichen Prüfungssituationen wie die Prüfung für den Hundeführerschein in Niedersachen (s.o.). Darüber hinausgehend muss vor Prüfungsbeginn die Chipnummer des Hundes ausgelesen werden, um den jeweiligen Hund eindeutig zu identifizieren. Die Prüfung muss (anders als in Niedersachsen) mit jedem neuen Hund erneut abgelegt werden.